Genehmigungsverfahren im Umweltbereich (BImSchG u.a.)
Unternehmerisches Handeln ist heute stark von der Umweltgesetzgebung berührt. Die Genehmigungspflicht für Anlagen, Tätigkeiten und Benutzungen, die im Besonderen geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen zu verursachen, ist in verschiedenen Gesetzen vorgeschrieben.
Zweck des Genehmigungsverfahrens ist es, den Schutz der Umwelt bei der Planung von Anlagen und Tätigkeiten zu berücksichtigen und dem Anlagenbetreiber Rechtssicherheit für sein Vorhaben zu verschaffen.
Die Erstellung von Antragsunterlagen für ein Genehmigungsverfahrens im Umweltbereich erfordert fachliche Kompetenz und Zeit. Die richtige Abgrenzung und Definition von Anlagen, Stoffströmen und Tätigkeiten unter Berücksichtigung des technischen und rechtlichen Regelwerkes kann die inhaltlichen und organisatorischen Anforderungen einer Genehmigung oder Erlaubnis maßgeblich beeinflussen.
Dauer und Kosten eines behördlichen Verfahrens sind stark von der Qualität der eingereichten Unterlagen Ihres Unternehmens abhängig. Wir empfehlen Ihnen daher die Begleitung Ihres Genehmigungsverfahrens durch unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und langjährigen Experten auf diesem Gebiet.
Gerne begleiten wir Sie unter anderem bei:
Ihre persönlichen Ansprechpartner
Carsten Jung
Sachverständiger für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich
Telefon: +49 2541 9499 - 14
Henning Guth
Projektbearbeiter
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