Umweltgutachter und öffentlich bestellte
und vereidigte Sachverständige GmbH

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Prüfung von Branchenlösungen, Mengenströmen und Vollständigkeitserklärungen gemäß Verpackungsverordnung (VerpackV)

Die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung - VerpackV) hat den Zweck, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern.

Hersteller und Vertreiber von Verpackungen sind verpflichtet, Verkaufsverpackungen zurückzunehmen und diese nach der jeweiligen Verpackungsart getrennt gesammelt einer entsprechenden Verwertung zuzuführen. Hierzu ist die Beteiligung an einem Dualen System erforderlich. Alternativ können diese Aufgaben selbst übernommen oder an Dritte übertragen werden (Einführung einer Branchenlösung).

Der Nachweis der Erfüllung der Erfassungs- und Verwertungsanforderungen ist jährlich zu erbringen (Mengenstrom) und bis zum 1. Juni des Folgejahres bei dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag zu hinterlegen.

Hersteller und Vertreiber, die im Kalenderjahr Verkaufsverpackungen nach § 6 VerpackV der Materialarten Glas (>80 t), Papier, Pappe, Karton (> 50 t) oder der übrigen im Anhang I VerpackV genannten Materialarten (> 30 t) in Verkehr bringen, müssen jährlich zum 1. Mai des Folgejahres eine Vollständigkeitserklärung über die in Verkehr gebrachten Verpackungen abgeben und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag hinterlegen.

Die Prüfung der Branchenlösung, des jährlichen Mengenstroms und der Vollständigkeitserklärung erfolgt durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verpackungsentsorgung oder einen zugelassenen Umweltgutachter.

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verpackungsverordnung und die Umweltgutachter der ENVIZERT GmbH verfügen über langjährige Erfahrungen in der Durchführung von Prüfungsverfahren gemäß VerpackV. Im Rahmen des Verfahrens prüfen wir Ihre Angaben auf Einhaltung der geltenden rechtlichen Standards.

 

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Dr. Markus Brylak  Carsten Jung
Umweltgutachter  öffentlich bestellter und vereidigter 
Sachverständiger für Verpackungsentsorgung
Telefon: +49 2541 9499 - 12 Telefon: +49 2541 9499 - 14
 E-Mail an Herrn Dr. Brylak E-Mail an Herrn Jung


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