Umweltgutachter und öffentlich bestellte
und vereidigte Sachverständige GmbH

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Bescheinigungen gemäß Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV)

Die Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (AltfahrzeugV) gilt für Altfahrzeuge einschließlich ihrer Bauteile und Werkstoffe.

Betreiber von Demontagebetrieben sind verpflichtet, die Überlassung von Fahrzeugen durch Verwertungsnachweise zu bescheinigen. Diese Verwertungsnachweise dürfen nur von Betreibern anerkannter Demontagebetriebe ausgestellt werden. Betreiber von Demontagebetrieben dürfen nur anerkannte Annahmestellen oder anerkannte Rücknahmestellen beauftragen, den Verwertungsnachweis auszuhändigen.

Die Betreiber von Annahmestellen, Rücknahmestellen, Demontagebetrieben, Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung müssen sich die Einhaltung der Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bescheinigen lassen.

Diese Bescheinigung wird bei Erfüllung aller Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung durch den Sachverständigen erteilt. Das Bescheinigungsverfahren wird jährlich durchgeführt.

 

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Carsten Jung
öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Altautoverwertung
Telefon: +49 2541 9499 - 14
E-Mail an Herrn Jung



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