Leistungen:
Im Jahr 2005 startete der Emissionshandel in der Europäischen Union. Die Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen sind seitdem dazu verpflichtet, die CO2-Emissionen eines Kalenderjahres zu ermitteln und bis zum 1. März des Folgejahres der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) in Berlin zu melden.
Vor der Übermittlung muss der Emissionsbericht von einer zugelassenen sachverständigen Stelle auf seine Zuverlässigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüft werden.
Die ENVIZERT hat als zugelassene Umweltgutachterorganisation die Berechtigung, gemäß den §§ 5 und 10 TEHG als sachverständige Stelle bei der Verifizierung von Emissionsberichten und Zuteilungsanträgen tätig zu werden.
Die Umweltgutachter der ENVIZERT verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Verifizierung von Emissionsberichten und Zuteilungsanträgen sowie der Prüfung von Monitoring-Konzepten.
Im Rahmen der Verifizierung überprüfen wir Ihren Emissionsbericht bzw. Zuteilungsantrag sowie die Ermittlungsmethoden und das Monitoring-Konzept auf Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Standards.
Ihre persönlichen Ansprechpartner
| Dr. Markus Brylak | Astrid Dolezych |
| Umweltgutachter | Diplom-Umweltwissenschaftlerin |
| Telefon: +49 2541 9499 - 12 | Telefon: +49 2541 9499 - 44 |
| E-Mail an Herrn Dr. Brylak | E-Mail an Frau Dolezych |
