Leistungen:
Seit dem 01.01.2009 sind Betreiber von Anlagen die Strom aus regenerativen Energien erzeugen und in das öffentliche Stromnetz einspeisen verpflichtet, ein Gutachten eines zugelassenen Umweltgutachters bei ihrem Netzbetreiber vorzulegen, um die entsprechenden EEG-Einspeisevergütungen / Boni zu erhalten.
Die ENVIZERT GmbH ist als zugelassene Umweltgutachterorganisation (Zulassungsnummer DE-V-0266) berechtigt, Verfahren gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durchzuführen.
Insbesondere können folgende Boni zur Vorlage beim Netzbetreiber testiert werden:
Das Umweltgutachten muss jährlich erstellt und das Testat jeweils bis zum 28. Februar beim Netzbetreiber eingereicht werden. Der Prüfzyklus erfolgt grundsätzlich gemäß nachfolgendem Schema:

Ferner werden durch die ENVIZERT Aussagen in Form von Vorgutachten und Stellungnahmen getroffen, um dem Anlagenbetreiber eine Vergütungssicherheit bereits in der Errichtungsphase zur Verfügung zu stellen.
Ihre persönlichen Ansprechpartner
| Dr. Wilhelm Ross | Maja de Jager |
| Umweltgutachter | Diplom-Geologin |
| Telefon: +49 2541 9499 - 10 | Telefon: +49 2541 9499 - 16 |
| E-Mail an Herrn Dr. Ross | E-Mail an Frau de Jager |
