Leistungen:
Die Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) regelt die Zertifizierung und Überwachung von Entsorgungsbetrieben und formuliert die Anforderungen an die Organisation, Ausstattung, Tätigkeit, das Personal und deren Zuverlässigkeit.
Entsorgungsfachbetrieb können diejenigen Betriebe werden, die gewerbsmäßig, im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen (§ 2 EfbV). Seit 2002 ist auch die Zertifizierung von Händlern und Vermittlern nach § 52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz möglich.
Im Rahmen eines Überwachungsvertrages werden die in der EfbV formulierten Anforderungen jährlich überprüft. Im Anschluss ist der Betrieb berechtigt, das Überwachungszertifikat, das Überwachungszeichen der Technischen Überwachungsorganisation ENVIZERT GmbH und die Bezeichnung "Entsorgungsfachbetrieb" zu führen.
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Dr. Markus Brylak
Leiter der Technischen Überwachungsorganisation (TÜO)
und EfbV-Sachverständiger
Telefon: +49 2541 9499 - 12
E-Mail an Herrn Dr. Brylak
