Umweltgutachter und öffentlich bestellte
und vereidigte Sachverständige GmbH

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> Leistungen > Entsorgungswirtschaft > Entsorgungsfachbetriebe

Zertifizierung gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)

Die Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) regelt die Zertifizierung und Überwachung von Entsorgungsbetrieben und formuliert die Anforderungen an die Organisation, Ausstattung, Tätigkeit, das Personal und deren Zuverlässigkeit.

Entsorgungsfachbetrieb können diejenigen Betriebe werden, die gewerbsmäßig, im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen (§ 2 EfbV). Seit 2002 ist auch die Zertifizierung von Händlern und Vermittlern nach § 52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz möglich.

Im Rahmen eines Überwachungsvertrages werden die in der EfbV formulierten Anforderungen jährlich überprüft. Im Anschluss ist der Betrieb berechtigt, das Überwachungszertifikat, das Überwachungszeichen der Technischen Überwachungsorganisation ENVIZERT GmbH und die Bezeichnung "Entsorgungsfachbetrieb" zu führen.

 

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Dr. Markus Brylak
Leiter der Technischen Überwachungsorganisation (TÜO)
und EfbV-Sachverständiger
Telefon: +49 2541 9499 - 12   
E-Mail an Herrn Dr. Brylak  



Neue Mitarbeiterin: Frau Siebel als Projektassistentin eingestellt

Mit Frau Tina Siebel (Bachelor of Animal Management) begrüßen wir eine neue Mitarbeiterin in der Funktion als Projektassistentin im Team mehr lesen...

Herr Wendland als EfbV-Sachverständiger anerkannt

Mit Herrn Stefan Wendland (Dipl. Wirtschaftsingenieur [FH]) wurde ein weiterer Sachverständiger nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) mehr lesen...

ENVIZERT GmbH    |    Borkener Straße 68    |    48653 Coesfeld    |    Tel. +49 2541 9499 - 0